Alleinerziehende, aber auch Paare, können einkommensunabhängig beim Jugendamt einen Zuschuss für Betreuungskosten beantragen, wenn sie arbeiten gehen.
Für Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr gibt es wenn sie keine Kindertagesstätte besuchen auch die Möglichkeit von diesem Zuschuss (jedoch nur für bis 20 Wochenstunden), da die Eltern Wahlfreiheit haben ob sie ihr Kind im Kindergarten oder lieber in familieren Umfeld bei einer Tagesmutter betreuen lassen wollen, völlig unabhängig davon ob die Eltern arbeiten oder nicht.
Die Eigenbeteiligung der Eltern hängt von der wöchentlich gewählten Stundenanzahl ab und gilt immer in fünfer Schritten, 0-5 Wochenstunden, 6-10, 11-15 usw..
Je nach Einkommen kann auch der volle Stundensatz evtl. vom Jugendamt übernommen werden.
Bitte kontaktieren sie mich bei Fragen zu den Betreuungskosten, Vieles lässt sich einfacher erklären am Telefon als es hier schriftlich aufzuführen.
ACHTUNG:
Kinderbetreungskosten sind seit dem 01.01.2006 steuerlich absetzbar.
Genauere Informationen erfragen sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.